top of page
(Schulbetreuung) pflegedienst-knepper-duesseldorf-170.jpeg

Schulbetreuung

Im Rahmen der Integrationshilfe begleitet ein/e Schulbegleiter/in ein Kind mit besonderem Förderbedarf stundenweise oder während des gesamten Alltags in der Schule oder der Kindertagesstätte (Kita). Unterstützung bei der Freizeitgestaltung kann ein ergänzendes Angebot sein. 

Die Aufgabe der Schulbegleitperson ist es, die Einschränkungen des Kindes so weit wie möglich auszugleichen bzw. das Kind in dem Maße zu unterstützen, dass es so selbstständig wie möglich agieren kann. 

Durch diese Integrationshilfe wird die freie Wahl der Schulart erleichtert. 

Aufgaben einer Begleitperson für Kindertagesstätte
oder Schule 

Welche konkreten Hilfen nötig sind, hängt vom Kind oder Jugendlichen ab und werden individuell auf sie abgestimmt, beispielsweise: 

  • Unterstützung bei der Selbstversorgung (Toilettengang, Waschen, Essen) 

  • Hilfestellungen bei der Verständigung und der Einbindung in die Klassengemeinschaft oder Kita-Gruppe 

  • Verbesserung der Unterrichtsteilnahme durch unterstützende Kommunikation 

  • Unterstützung bei der Umsetzung von Lerninhalten und Förderprojekten 

  • Assistenz beim Informationsaustausch zwischen Eltern und Schule oder Kita

Antragstellung 

Eine Antragsstellung ist möglich für Kinder und Jugendliche mit: 

  • Autismus 

  • einem geistigen/seelischen Leiden 

  • starker Sprachstörung 

  • fremd- und/oder eigengefährdendem Verhalten oder einer Mehrfachbehinderung 

Dem schriftlichen Antrag der Eltern (beim Sozial oder Jugendamt) muss eine ärztliche Stellungnahme /Diagnose und eine pädagogische Stellungnahme der Schule oder Kindertagesstätte beigefügt sein. 

bottom of page