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Häufig gestellte Fragen

Pflegegrad ist die Einstufung, die die individuelle Beeinträchtigung eines Menschen wiedergibt, unabhängig davon, ob diese körperlicher oder psychischer Natur ist. Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade in der Pflegeversicherung.

  • PG01  Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • PG02  Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • PG03  Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • PG04  Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • PG05  Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Dem Prüfer ist es wichtig zu sehen inwieweit und welche Dinge der Antragsteller selbst, in seiner Lebenssituation, erledigen kann. Der Prüfer ermittelt sowohl den Hilfsmittel- als auch den Medikamentenbedarf mit Hilfe von Assesments.

Die Leistungen kannst du bei der Pflegekasse, die deiner eigenen Krankenkasse angegliedert ist, beantragen. Der Pflegedienst Knepper unterstützt euch hierbei gerne. Spreche uns einfach an.

Pflegeberatung ist ein Anspruch, den es seit dem 01.01.2009 gibt. Die Berater/innen werden von den Pflegekassen oderPflegedienste gestellt um die nötigen Infos umfassend zu vermitteln. Auf Wunsch findet die Beratung in der häuslichenUmgebung des Pflegebedürftigen statt.

Ein Pflegevertrag sollte die vereinbarten Leistungen, die zur Erbringung dieser Leistungen notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten beinhalten.

Beide Parteien, der Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen.

Inhalt umschaltenDie Pflegekasse übernimmt die Anschluss- und Betriebskosten, falls die pflegebedürftige Person allein lebt.

Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung neben der Pflege notwendig ist.

Die Kasse zahlt und der nicht verbrauchte Betrag wird ins kommende Jahr übertragen. Ein medizinisches Gutachten muss die Tatsache eines „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes“ feststellen.

Verhinderungspflege dient in erster Linie der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen.

Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.

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